Medizinischer Dienst - Was er macht und wem er nützt

Dieser Dienst hat vielfältige Aufgaben und wird beratend tätig. Die Mitglieder unterliegen bestimmten gesetzlichen Regelungen und erfüllen eine Kontrollfunktion entsprechender Einrichtungen.

Der medizinische Dienst übernimmt vorrangig eine beratende Funktion für die gesetzlichen Krankenkassen und Pflegeversicherungen. Dies erfolgt in Form einer Begutachtung des Versicherten, der eine bestimmte Leistung beantragt hat. Im Falle eines Pflegebedürftigen wird der Grad der Einschränkung und somit die individuelle Pflegestufe festgestellt. Dies wiederum führt zu der angemessenen Zahlung von Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung. Bei einem Kranken, der eine bestimmte Operation oder andere nicht zur Grundversorgung gehörende Leistungen finanziert haben möchte, wird der psychische und physische Zustand festgestellt. So muss z. B. ein Transsexueller zum medizinischen Dienst, um feststellen zu lassen, dass die Geschlechtsumwandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist und von der Kasse bezahlt wird.

Als medizinischer Dienst wird eine Arbeitsgemeinschaft auf Länderebene gegründet, die aus Mitgliedern der unterschiedlichen Fachrichtungen besteht. Die Ärzte, die dem medizinischen Dienst angehören, können ganz normal ihrem Beruf nachgehen und werden in den jeweiligen Situationen bestellt. Sie unterliegen der staatlichen Aufsicht, müssen jedoch ausschließlich nach ihrem ärztlichen Wissen und Gewissen handeln. Zu den Mitgliedern dieser Arbeitsgemeinschaft gehören auch Pflegefachkräfte, die z. B. für Pflegeversicherungen den pflegerischen Aufwand ermitteln.

Ein weiteres Aufgabenfeld des medizinischen Dienstes ist die Einschätzung und Überprüfung von Pflegeeinrichtungen. Diese müssen bestimmten Kriterien nachkommen, um einen entsprechenden Pflegesatz zu erhalten. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, weil z. B. viele Pflegekräfte krank sind, dann muss die Einrichtung entsprechend reagieren, oder sie wird neu eingestuft. Dies hat eine Minimierung der Zahlungen pro Patient zur Folge und kann sich auf die wirtschaftliche Lage der Einrichtung auswirken. Außerdem müssen seuchenverdächtige Erkrankungen dem medizinischen Dienst gemeldet werden, der dann weitere Schritte einleitet.