Nur für einen bestimmten Platzierungszeitraum kann man in geschlossene Fonds investieren. Anschließend wird nach einem bestimmten Zeitlimit der Fonds geschlossen und es kann nicht mehr angelegt werden.
Ein geschlossener Fonds wird nach einem bestimmten Platzierungszeitraum geschlossen. Dies heißt im Umkehrschluss, dass in der Regel nur innerhalb eines bestimmten Zeitlimits in geschlossene Fonds investiert werden kann. Unternehmer wird der Käufer eines geschlossenen Fonds. Dieser Kommanditist muss dann für alle Risiken geradestehen, kann aber auch alle Chancen wahrnehmen. Gängige Investitionsgüter sind bei geschlossenen Fonds vor allem Immobilien. Es kann jedoch auch in Anlagen zur Herstellung regenerativer Energien (wie beispielsweise Solaranlagen) investiert werden. Sehr beliebt sind aber auch Schiffsfonds. Fonds, in die hinsichtlich regenerativer Energien investiert wird, werden auch alternative Anlagen genannt, was ihrem Anlageschwerpunkt geschuldet ist. Investieren kann man aber auch in sogenannte Zweitmarkt-Kapitallebensversicherungen, die auch als geschlossene Fonds gelten. In dieselbe Anlageklasse fallen auch noch Private-Equity- und Venture-Capital-Gesellschaften.
Ein sehr beliebtes Investitionsvehikel waren bis zum Jahr 2005 auch Medienfonds, die dann aber aufgrund einer steuerlichen Änderung aus dem Fokus der Anleger geraten sind. In geschlossene Fonds wurden bundesweit beispielsweise in den Jahren 2003 bis 2008 jährlich über 2 Milliarden Euro investiert. Experten sprechen dabei auch vom Grauen Kapitalmarkt, da die geschlossenen Fonds keiner staatlichen Kontrolle unterlagen, außer der Prospekthaftung. Gemäß eines Instituts von Wirtschaftsprüfern hat sich mittlerweile der Prospektierungsstandard als Kontrollinstrument durchgesetzt. Bei geschlossenen Fonds wird dieser Standard IDW S4 genannt.
Bei der Banken- und Finanzaufsicht muss jeder Fonds-Emittent eine Prospektgenehmigung einholen, bevor er einen geschlossenen Fonds aufgelegt beziehungsweise mit dem Vertrieb startet. Diese Genehmigung jedoch dokumentiert lediglich, dass die Prospektierung formgerecht in die Tat umgesetzt worden ist. Durch die Kontrolle erfolgt also keine betriebswirtschaftliche Prüfung. Konzipiert werden die geschlossenen Fonds hauptsächlich als Kommanditgesellschaft mit beschränkter Haftung.
21. Juni